Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Hauptfach

Studienordnung für das Studienfach
Jüdische Studien (Hauptfach)

des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Auf Grund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die folgende Studienordnung für das Studienfach Jüdische Studien (Hauptfach) des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften erlassen:


§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom ... Ziel, Inhalt und Verlauf des Studiums für das Hauptfach Jüdische Studien.


§ 2 Studienvoraussetzung und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten

1. Für die Zulassung werden in der Regel die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität.

2. Kenntnisse in Englisch sowie in einer weiteren modernen Fremdsprache werden dringend empfohlen.


§ 3 Studienbeginn

Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt in der Regel zu Beginn des Sommersemesters. Wird zum Erwerb des Hebraicums ein zusätzliches Semester in Anspruch genommen, so erfolgt die Immatrikulation zu Beginn des Wintersemesters. Dieses Semester wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.


§ 4 Studienfachkombinationen

Das Studienfach Jüdische Studien ist mit allen im Studienangebot vertretenen Fächern kombinierbar. In Anbetracht der Ausrichtung der Jüdischen Studien an der Martin-Luther-Universität sind insbesondere folgende Kombinationen zu empfehlen:

  • Philosophie
  • Geschichte
  • Semitistik
  • Theologie
  • Islamwissenschaft
  • Arabistik
  • Sprachen und Literaturen des Christlichen Orients
  • Soziologie und Politikwissenschaft
  • Amerikanistik
  • Germanistische Literaturwissenschaft/Sprachwissenschaft

§ 5 Studienziele

1. Allgemeine
Der Schwerpunkt der Jüdischen Studien an der Martin-Luther-Universität liegt in Lehre und Forschung auf der Philosophie des Judentums sowie auf der Kultur- und Geistesgeschichte des europäischen Judentums vom 16. Jahrhundert bis in die Gegenwart, mit besonderem Gewicht auf den Epochen Renaissance und frühe Neuzeit.
Darüber hinaus sollen die Studierenden mit einem breiten Spektrum des Judentums in seinen vielfältigen und komplexen Erscheinungsformen vertraut gemacht werden. Die Darstellung der Entwicklungslinien der jüdischen Geschichte, Literatur, Religion und Geistesgeschichte erfolgt auf dem Hintergrund allgemeiner historischer und kulturgeschichtlicher Prozesse und beinhaltet auch die Analyse des Verhältnisses zwischen dem Judentum in seinen unterschiedlichen kulturellen Ausprägungen und der jeweiligen nichtjüdischen Umwelt.

2. Besondere
2.1. Grundstudium
Im Zentrum des Grundstudiums steht der Erwerb von Kenntnissen der hebräischen Sprache aller Sprachstufen.
Desweiteren besteht das Ziel darin, den Studierenden gründliche Kenntnisse in den Stoffgebieten Geschichte, Literatur, Philosophie und Geistesgeschichte des Judentums zu vermitteln sowie sie in die zentralen Fragestellungen des Faches und die wissenschaftliche Methodendiskussion einzuführen.

2.2 Hauptstudium
Das Hauptstudium dient der Spezialisierung, wobei die Studierenden zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten befähigt werden sollen. Die Rahmenbedingungen für die Spezialisierung, d.h. für die Vertiefung der Kenntnisse in einem Teilbereich, ergeben sich in der Hauptsache aus den Schwerpunkten der Jüdischen Studien an der Martin-Luther-Universität. Die Studierenden sollen darüber hinaus Kenntnisse in mindestens einer weiteren für das Fach relevanten Sprache (Aramäisch, Jiddisch etc.) erwerben.


§ 6 Studieninhalte

Das Studium umfaßt folgende Bereiche:
1. Spracherwerb:

  • Hebräisch
  • eine zweite für das Fach relevante Sprache (Aramäisch,
    Jiddisch etc.) nach Wahl sowie nach Maßgabe des
    bestehenden Lehrangebots

2. Stoffgebiete:
2.1. Allgemein
Geschichte des Judentums

  • Palästinisches Judentum
  • Europäisches Judentum
  • Geographisch besondere Schwerpunkte:
    Deutschland, Osteuropa, Lokalgeschichte

Literatur

  • Bibel
  • Rabbinica
  • Kommentarliteratur, Dichtung und Historiographie
  • Moderne hebräische Literatur

Philosophie und Geistesgeschichte

  • Philosophiegeschichte (Hermeneutik, Systeme und Differenz,
    "Jüdische" Philosophie)
  • Religion (Religiöse Strömungen und Bewegungen,
    Jüdisches Religionsgesetz, Mystik, Liturgie)

2.2. Schwerpunkte am Seminar:

  • Philosophie des Judentums
  • Jüdische Gelehrtengeschichte, Hebraistik und Wissenschaft
    des Judentums

3. Methodendiskussion


§ 7 Lehrveranstaltungsformen

Formen der Lehrveranstaltungen sind:

Sprachkurse (SK) dienen dem Erwerb der im Studienplan vorgesehenen Sprachen.

Grundkurse (GK) sind literaturgeschichtlich ausgerichtet. Neben der Einführung in verschiedene Zweige und Gattungen der hebräischen Literatur hat die Lektüre der Quellentexte aus unterschiedlichen Epochen darüber hinaus die Festigung und Erweiterung der Sprachkenntnisse zum Ziel.
Grundkurse sind ausschließlich für Studierende im Grundstudium bestimmt.

Lektürekurse (LK) dienen der sprachlichen und inhaltlichen Erschließung ausgewählter Texte der jüdischen Literatur.

Übungen (Ü) dienen der Bearbeitung eines Themenbereichs bzw. der Vertiefung der in anderen Lehrveranstaltungen (insbesondere Vorlesungen, Proseminare und Seminare bzw. Hauptseminare) vermittelten Kenntnisse.

Proseminare (PS) dienen dazu, die Studierenden mit den fachspezifischen Aufgabenstellungen sowie mit Hilfsmitteln und der wissenschaftlichen Methodik des Faches vertraut zu machen. Demgemäß sind sie ausschließlich für Studierende im Grundstudium bestimmt.

Seminare (S) und Hauptseminare (HS) behandeln ausgewählte Probleme des Fachgebiets und dienen insbesondere dazu, die Studierenden zu selbständiger Arbeit anzuleiten.
Hauptseminare sind für Studierende im Hauptstudium gedacht, während Seminare auch von Studierenden im Grundstudium besucht werden können.

In Vorlesungen (V) werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung sowie zur Bewertung des jeweiligen Gegenstandes zusammenhängend dargestellt. Es kann sich dabei um Überblicks- oder Spezialvorlesungen handeln.

Forschungs- und Doktorandenkolloquien (Ko) geben Doktoranden und Doktorandinnen bzw. Habilitanden und Habilitandinnen die Gelegenheit zur Diskussion aktueller Forschungsprobleme des Faches sowie zur Präsentation und Erörterung eigener Forschungsvorhaben in Form von Dissertationen und Habilitationsarbeiten.


§ 8 Aufbau des Studiums

Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit bis zum Abschluß der Magisterprüfung beträgt neun Semester.

1. Obligatorische Lehrveranstaltungen im Grundstudium -
1. bis 4. Semester (Angaben in SWS):

Modernhebräisch I und II8 SK
Einführung in das Fach Jüdische Studien2 Ü
Bibel2 GK
Rabbinische Literatur4 GK
Mittelalterliche Literatur4 GK
Modernhebräische Literatur4 GK
24 SWS
Geschichte und Kultur der Juden I und II4 V
Weitere Lehrveranstaltungen je nach aktuellem Lehrangebot aus den Stoffgebieten, die in § 6.2 genannt sind8 V

Für Leistungsnachweise und daher als obligatorische Lehrveranstaltungen gelten in der Regel die jüdische Geschichte und Kultur (I+II) und die jüdische Literatur in allen Sprachstufen. In Absprache mit dem Hochschuldozent darf man aber auch in anderen von § 6.2 aufgelisteten Gebieten Leistungsnachweise erbringen.

2. Hauptstudium - 5. bis 8. Semester (Angaben in SWS):

Eine weitere für das Fach relevante Sprache (Aramäisch, Jiddisch etc.) nach Wahl sowie nach Maßgabe des bestehenden Lehrangebots4 SK
Philosophie des Judentums I und II4 V
Weitere Lehrveranstaltungen je nach aktuellem Lehrangebot aus den Stoffgebieten, die in § 6.2 genannt sind28 V
36 SWS

Für Leistungsnachweise und daher als obligatorische Lehrveranstaltungen gelten in der Regel Philosophie, Geistesgeschichte Sozial- und Kulturgeschichte. In Absprache mit dem Hochschuldozenten darf man aber auch in anderen von § 6.2 aufgelisteten Gebieten Leistungsnachweise erbringen.


§ 9 Leistungsanforderungen

1. Formen des Leistungsnachweises sind:

  • Klausuren
  • schriftliche Hausarbeiten
  • Seminarvorträge (Referate)
  • mündliche Leistungskontrollen
  • Teilnahmebescheinigungen

2. Vor dem Beginn der Lehrveranstaltung werden die Bedingungen für den Erwerb des Leistungsnachweises von dem Leiter oder der Leiterin in der Lehrveranstaltung festgelegt.

3. Anzahl und Art der geforderten Leistungsnachweise sind in den fachspezifischen Regelungen der Prüfungsordnung für das Fach Jüdische Studien aufgeführt.


§ 10 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

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